UNSERE LEISTUNGEN
Egal welche Führerscheinklasse Du gern machen möchtest, jede Klasse ist eine Klasse für sich. Wir bieten die gängigen Führerscheinklassen an. Auch der Führerschein ab 17 ist bei uns möglich.
PKW
KLASSE B
Beschreibung:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM
- Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L.
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre in begleitendem Fahren
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
KlassenspezifischerStoff: 2 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Stundenanzahl abhängig vom Können des Fahrschülers
Besondere Ausbildungsfahrten:
5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden Dunkelheit
Prüfungen:
Theorieprüfung, Praxisprüfung:
(55 min innerorts, außerorts, unter Einsschluss von Autobahn oder Kraftfahrstraßen)
KLASSE B96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.
Es erfolgt keine Theorie- / Praxisprüfung lediglich eine Ausbildung in Theorie und Praxis.
2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden Praktische Übungen.
-
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
KLASSE BE
Berechtigung für:
Kombinationen, die aus Fahrzeugen der Klasse B mit
Anhängern gebildet werden und nicht unter die Klasse B oder B96 fallen.
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg z.G.
Notwendiger Vorbesitz:
B
Mindestalter:
17/18 Jahre
Mindesttheorie:
entfällt
Praktische Ausbildung:
Stundenanzahl abhängig vom Können des Fahrschülers
Besondere Ausbildungsfahrten:
3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunden Autobahn, 1 Fahrstunden Dunkelheit
Prüfungen:
Keine Theorieprüfung, Praxisprüfung:
(55 min innerorts, außerorts, unter Einsschluss von Autobahn oder Kraftfahrstraßen,
verbinden und trennen von Fahrzeugen mit dem Anhänger)
MOTORRAD
Mofa
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) 8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U) 8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
Mindestalter:
15 Jahre
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 6 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Mindestens 90 min in der Einzelausbildung.
Mindestens 2 x 90 min in der Gruppenausbildung
Prüfungen:
Theorieprüfung, Praxisprüfung entfällt
KLASSE AM
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
- BbH 45 km/h
- Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
(EU-Klasse L1e-B) 8
ohne Beiwagen (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt); Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder
(EU-Klasse L2e) 8
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt).
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(EU-Klasse L6e) 8
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW; Leermasse max. 425 kg.
Mindestalter: 16 Jahre (Ab 28.7.2021 15 Jahre)
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden
Besondere Ausbildungsfahrten:
Keine besonderen Ausbildungsfahrten.
Prüfungen:
Theorieprüfung, Praxisprüfung: (55 min innerorts)
KLASSE A1
Berechtigung für:
Leichtkrafträder mit max. 125 ccm Hubraum, maximale Leistung 11 kW. Verhältnis Leistung / Masse Maximal 0,1kW/kg Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bbH von mehr als 45km/h; Leistung max. 15 kW.
Eingeschlossen sind die Klassen:
AM
Mindestalter:
16 Jahre
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden
Praktische Grundausbildung:
Stundenanzahl abhängig vom Können des Fahrschülers
Besondere Ausbildungsfahrten:
5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden Dunkelheit
Prüfungen:
Theorieprüfung, Praxisprüfung:
(70 min innerorts, außerorts, unter Einsschluss von Autobahn oder Kraftfahrstraßen)
KLASSE A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Eingeschlossen sind die Klassen:
A1, AM
Mindestalter:
18 Jahre
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden
Praktische Grundausbildung:
Stundenanzahl abhängig vom Können des Fahrschülers
Besondere Ausbildungsfahrten:
5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden Dunkelheit
Prüfungen:
Theorieprüfung, Praxisprüfung:
(70 min innerorts, außerorts, unter Einsschluss von Autobahn oder Kraftfahrstraßen)
KLASSE A
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Eingeschlossen sind die Klassen:
A1, AM, A2
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden bei Erweiterung 6
Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden
Praktische Grundausbildung:
Stundenanzahl abhängig vom Können des Fahrschülers
Besondere Ausbildungsfahrten:
5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden Dunkelheit
Mindestalter:
24 Jahre ; 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 ; 21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen
Prüfungen:
Theorieprüfung, Praxisprüfung:
(70 min innerorts, außerorts, unter Einsschluss von Autobahn oder Kraftfahrstraßen)
Klasse B mit der Schlüsselzahl B196
Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland. Fahrten im Ausland sind nicht möglich.
Voraussetzungen für den Erwerb der Schlüsselzahl 196
- Mindestalter 25 Jahre
- Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)
- Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
Wie wird die Berechtigung dokumentiert?
Bei Vorlage der Bescheinigung der Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung wird von der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein neuer Führerschein ausgestellt. In diesen wird als Nachweis der Berechtigung, Leichtkrafträder zu führen, bei der Klasse B die Schlüsselzahl 196 eingetragen.
Welche Unterlagen werden für den Eintrag der Schlüsselzahl 196 benötigt?
- Biometrisches Passbild
- Bescheinigung der Fahrschule über die Teilnahme an einer Fahrerschulung gemäß Anlage 7b der Fahrerlaubnisverordnung
Welche Fahrzeuge dürfen mit der Schlüsselzahl B196 gefahren werden?
Zweirädrige Leichtkrafträder
Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben:
- Motorleistung maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg; Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³
Bitte beachten: Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.
Gilt die Berechtigung auch im Ausland?
Nein, die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland. Für Fahrten im Ausland ist nach wie vor ein Führerschein der Klasse A1 erforderlich.
Welchen Mindestumfang und welche Inhalte umfasst die vorgeschriebene theoretische Schulung?
Es müssen mindestens 4 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer klassenspezifischer Unterrichtsstoff für Motorradfahrer besucht werden.
Welchen Mindestumfang und welche Inhalte umfasst die vorgeschriebene praktische Schulung?
Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden. Die Schulung kann teilweise im „Schonraum“ (= Parkplatz, Übungsplatz, Industriegebiet o.ä.) und ansonsten im Realverkehr durchgeführt werden.
Dabei müssen z.B. folgende Inhalte geübt werden (Auszug):
1. Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
a. Fahren im instabilen Bereich (Schrittgeschwindigkeit)
b. Kreisfahrt und Slalom
c. Brems- und Ausweichübungen
d. Gefahrbremsung
2. Fahrten im Realverkehr
a. Überlandfahrt
b. Autobahnen oder Schnellstraßen
Kann die Schulung auch auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt werden?
Ja. Auch wenn die Schulung auf einem Automatikfahrzeug
durchgeführt wurde, wird die Fahrberechtigung nicht auf Fahrzeuge
mit automatischem Getriebe beschränkt.
Ausgabe der Teilnahmebescheinigung
Die Fahrschule darf die Schulung erst dann abschließen und die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung erst dann ausstellen, wenn der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeiten zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 erfolgreich unter Beweis gestellt hat.
Wichtig:
Kommt der Fahrlehrer zum Ergebnis, dass die Teilnahme an der praktischen Schulung nach dem Absolvieren des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfangs von 5 Doppelstunden à 90 Minuten noch nicht erfolgreich war, muss die Fahrschule die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern. In diesem Fall müssen zunächst weitere Übungseinheiten durchgeführt werden.