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10.12.2021

Schülerausweis von 23.12-8.1 und ab 1.2


Schülerausweis reicht in den Weihnachtsferien nicht mehr aus
Da Schüler während der Weihnachtsferien nicht regelmäßig mehrmals pro Woche in der Schule getestet werden, hat die Landesregierung entschieden, dass der Schülerausweis während der Weihnachtsferien (23. Dezember 2021 bis 8. Januar 2022) nicht mehr als Zugang zur Fahrausbildung und zur Fahrerlaubnis-Prüfung ausreicht.

Während der Ferien müssen somit auch nicht immunisierte, unter 18-jährige Schülerinnen und Schüler einen negativen Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen


Ab 1. Februar 2022 werden vermutlich auch Schüler grundsätzlich 3G-Nachweise vorlegen müssen.



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